Bild Beratungsstelle Frauennotruf Erlangen

Unser Beratungsangebot

Wir möchten Sie über unser Beratungangebot und -schwerpunkte informieren.
Die Beratung kann persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch oder über unsere Onlineberatung erfolgen.

Information und Angebote für Mädchen

Jeder Mensch hat das Recht selbst über seinen Körper zu bestimmen.

Dein Körper gehört Dir!

Du bestimmst, wer Dich berühren darf und wie sich Sexualität und Nähe gestalten sollen, damit sie Dir Spaß machen.

Wenn Dich jemand anfasst oder Dir Küsse aufdrängt, Dich zwingt oder überredet seine Geschlechtsteile anzufassen, Dich in Stellungen fotografieren oder filmen möchte, die Dir unangenehm sind, Dich im Chat sexuell blöd anmacht, ….

dann ist das sexualisierte Gewalt!

Oftmals fühlen sich Mädchen dann schuldig und schämen sich. Vielleicht denkst du, du hättest Dich gar nicht erst auf ihn einlassen sollen oder dich viel deutlicher wehren müssen. Mädchen lernen immer nett zu sein, niemanden „vor den Kopf zu stoßen“, Erwartungen und Wünsche anderer zu erfüllen. Du hast dieser Person vertraut und wurdest verletzt. Sprich darüber und gib die Schuld dahin, wo sie hingehört – zum Täter.

Niemand hat das Recht, das zu tun. Auch nicht der Vater, Mutter, Bruder, Onkel, Opa, Oma, Sportlehrer, Jugendgruppenleiter …
Schuld und Verantwortung hat immer der Täter oder die Täterin.
Auch wenn der Täter sagt, es ist ein Geheimnis, hast Du das Recht darüber zu reden und Dir Hilfe zu holen.

Wir unterhalten uns mit Dir!

In lockerer Atmosphäre, gern auch mit deiner Freundin, sprechen wir über eigene Grenzen und Unsicherheiten. Darüber wie Sexualität Spaß machen kann und was das mit Pornos zu tun hat. All deine Fragen dürfen gestellt werden.

Rufe einfach an und mache einen Termin für ein Gespräch mit uns aus oder schreibe uns. Du kannst allein kommen oder eine Freundin mitbringen. Du musst Deinen Namen nicht sagen, wenn Du nicht willst. Auch entscheidest Du worüber Du reden möchtest und worüber nicht. Was wir besprechen ist vertraulich und wir unternehmen nichts ohne Dein Wissen und Dein Einverständnis.

 

Hier findest Du Informationen zur vertraulichen Spurensicherung.

 

Informationen und Angebote für Frauen

Sexuelle Gewalt äußert sich in ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen wie z.B. die Vermarktung von Frauenkörpern in der Werbung, der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, Exhibitionismus, Stalking, bis hin zur Vergewaltigung.

Die Täter sind meist Bekannte, Ehemänner, Lebenspartner, Vorgesetzte, Freunde. Scham, Angst und Schuldgefühle hindern viele Frauen daran sich jemanden anzuvertrauen oder sich Hilfe zu suchen.

Immer wieder entwickelt sich eine anfangs einvernehmliche Situation zu einem Übergriff. Auch wenn Sie zu Beginn einverstanden waren, darf Ihre später gezogene Grenze nicht überschritten werden. Oftmals glauben betroffene Frauen, sich falsch verhalten zu haben und sich rechtfertigen zu müssen, warum ausgerechnet sie Opfer sexueller Gewalt wurden.

Es kann jeder Frau passieren!

Welche Hilfe können Sie von uns erwarten

Beratung

  • Zu allen Fragen, die Ihre Situation klären helfen
  • Zu Hilfsmöglichkeiten z.B. Ärzt/innen, Anwält/innen, Therapeut/innen
  • Zu ersten juristischen Fragen nach einer Vergewaltigung

Krisenintervention

  • Wir unterstützen Sie, wenn sie nicht weiter wissen und dringend Hilfe brauchen
  • Wir helfen Ihnen sich zu stabilisieren

Begleitung und Unterstützung

  • vom Erstgespräch mit umfassenden Informationen über eine Anzeigenerstattung und den daraus zu erwartenden Folgen
  • über die Prozessvorbereitung mit entsprechenden Informationen des anstehenden Strafprozesses
  • zu Terminen, die im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stehen (z.B. Gutachtern*innen, Ärzten, Therapheuten o.ä.)

 

Hier finden Sie Informationen zur vertraulichen Spurensicherung.

Information und Angebote für Frauen mit Kindheitstrauma

Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sind traumatische Eingriffe in das Leben eines Mädchens und wirkt oft noch bis ins Erwachsenenalter nach. Viele Frauen, die sich an uns wenden, haben über Jahre und Jahrzehnte geschwiegen. Die Gewalterfahrung beeinflusst oder zerstört das Gefühl von Geborgenheit, Vertrauen, Sicherheit und Selbstwert. Scham, Schuldgefühle, Ängste, Depressionen, Selbstverletzung, Essstörungen können auch noch als langfristige Folgen wirksam sein.

Wir hören Ihnen zu – dem Schweigen ein Ende.

Welche Hilfe können Sie von uns erwarten

Beratung

  • In den Beratungsgesprächen unterstützen wir Frauen beim Erkennen und Verstehen ihrer aktuellen Lebenssituation, die im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch steht
  • Wir informieren über verschiedene unterstützende Hilfsmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Antragstellung beim Fond Sexueller Missbrauch

Krisenintervention

  • Wir unterstützen Sie, wenn sie nicht weiter wissen und dringend Hilfe brauchen
  • Wir helfen Ihnen sich zu stabilisieren

Informationen und Angebote für Partner/innen, Freund/innen und andere Unterstützer/innen

Wenn ein Mädchen oder eine Frau, die Sie kennen vergewaltigt oder sexuell missbraucht wurde und Sie sich ihnen anvertraut, entstehen oftmals viele Fragen.

Sexuelle Gewalt schockiert die Betroffenen, aber auch Bezugspersonen. Manche Mädchen oder Frauen reagieren nach außen ruhig und gefasst, andere weinen, brechen zusammen und sich völlig aufgelöst. Einige sind erstarrt, verstört und leer, so, als ob alles in ihnen tot wäre.

Jede Reaktion ist angemessen und normal angesichts dessen, was das Mädchen oder die Frau erlebt hat. Allen gemeinsam sind die Gefühle von Angst, Ohnmacht, Demütigung und Erniedrigung. Sexuelle Gewalt bedeutet einen Angriff auf die gesamte Persönlichkeit.

Das Bedürfnis zu helfen, die eigene Unsicherheit, aber auch Wut, Zweifel und Ungeduld sowie die Frage nach der eigenen Grenze der Belastbarkeit sind vielleicht Reaktionen, die Sie bei sich erleben.

Wenn Sie das betroffene Mädchen oder die Frau unterstützen möchten und nicht weiter wissen, können Sie Kontakt zu uns aufnehmen. Wir beraten Sie.

Für Eltern und andere Bezugspersonen

Viele Eltern befürchten, dass ihr Kind sexuell missbraucht werden könnte. Eine verständliche Angst, da viele Fälle in den Medien ausführlich diskutiert werden.

Aber: Sexueller Missbrauch findet meist nicht durch Fremde statt, sondern durch Personen, die das Kind kennt, denen es vertraut. Der Nachbar, der Freund der Familie, der Opa, der Trainer, der Vater … Auch Frauen können Täterinnen sein.

Täter gehen gezielt und planmäßig vor und nutzen die kindliche Neugier und Unwissenheit zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse. Sie benutzen ihre Macht- und Autoritätsposition und nutzen die Liebe und Zuneigung der Kinder für ihre Zwecke aus.

Täter arbeiten bewusst an der Geheimhaltung durch Druck, Geschenke machen, Verwirrung der kindlichen Wahrnehmung, geben sich als „Kinderfreund“ aus oder bringen das Kind mit Gewalt zum Schweigen.

Nicht glauben können und Hilflosigkeit sind oft die ersten Reaktionen von Eltern und Bezugspersonen. Viele haben auch Schuldgefühle, dass sie nicht schon früher etwas geahnt oder bemerkt haben.

 

Wir bieten an

Beratung

  • Zu allen Fragen, die helfen Ihre Situation zu klären
  • Zu Hilfsmöglichkeiten z.B. Ärzt/innen, Anwält/innen, Therapeut/innen, Jugendamt
  • Zu juristischen Fragen

Information und Angebot für Fachkräfte

Fachkräfte haben durch ihren beruflichen Alltag in Kindergärten, Horten, Schulen oder Jugendeinrichtungen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen und lernen so deren Lebenswelten kennen. Oft beobachten sie besorgt Verhaltensänderungen oder nehmen Auffälligkeiten und Signale wahr. So eindeutig diese erscheinen, so sind sie nie ein expliziter Beweis, sondern nur Indizien für einen sexuellen Missbrauch. Der professionelle Umgang mit sexueller Gewalt erfordert eine fachliche Zusammenarbeit und Vernetzung.

Wir bieten an

  • Fachberatung und Fallbegleitung
  • Fallsupervision für Einzelpersonen und Teams
  • Fortbildungen zu unserer Arbeit, zu Vergewaltigung und sexueller Missbrauch, zu Trauma, zu Folgen sexualisierter Gewalt
  • Workshops für Schulklassen und Jugendgruppen zu Themen wie Sexting, Cybergrooming, Belästigung, Pornografie

Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

Mädchen und Frauen, die Opfer von sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung geworden sind, haben unter Umständen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beiordnung von psychosozialer Prozessbegleitung im Strafverfahren.

Das bedeutet, dass wir Sie in einem Erstgespräch umfassend über eine Anzeigenerstattung bei der Polizei und den zu erwartenden Folgen informieren.

  • Wir begleiten Sie zur Polizei und zur Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.
  • Wir informieren Sie über den anstehenden Prozess und was auf Sie zukommen wird.
  • Wir begleiten Sie zum Gericht und stehen Ihnen während der Verhandlung und Ihrer Aussage zur Seite.
  • Wir besprechen mit Ihnen das Ergebnis des Prozesses.
  • Gemeinsam mit Ihnen beantragen wir den Antrag auf Psychosozialen Prozessbegleitung beim Gericht.

Weitere hilfreiche Informationen finden Sie in der Broschüre „Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren“ des Bundesministeriums der Justiz.

Beratung zum EHS-Fonds

Was ist der EHS-Fonds (Fonds Sexueller Missbrauch)?

Der EHS-Fonds unterstützt Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erfahren haben und noch heute unter diesen Folgewirkungen leiden. Über den Fonds können Betroffene, die im familiären Bereich oder in Institutionen sexuell missbraucht worden sind, Sachleistungen, die zur Heilung beitragen, in Höhe von bis zu 10.000 Euro (in Einzelfällen 15.000 Euro) beantragen.

Das Hilfesystem soll die sozialrechtlichen Leistungen ergänzen und tritt ein, wenn diese Möglichkeiten erschöpft sind. Der Fonds ist gegenüber anderen Leistungen wie z.B. über die Krankenkasse nachgeordnet.

Beispiele für zu beantragende Sachleistungen sind:

  • Die Finanzierung von Therapiestunden (z.B. wenn die von der Krankenkasse bewilligten Stunden überschritten sind, oder die Therapeutin nicht von der Krankenkasse der Patientin bezahlt wird).
  • Die Finanzierung anerkannter therapeutischer Angebote, wie z.B. Bewegungs-, Musik-, Ergo- und Kunst-, und tiergestützte Therapien.
  • Die Kostenübername für die Ausbildung (und ggf. Anschaffung) eines PTBS-Assistenzhundes.
  • Kostenübernahme zur individuellen Aufarbeitung des Erlebten, z.B.  Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zum Ort des Geschehens, zu therapeutischen Sitzungen und zu Beratungsstellen anfallen, oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten von Selbsthilfeorganisationen stehen.
  • Finanzielle Unterstützung bei der Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder, Massagen, Logopädie und Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte etc.
  • Die Finanzierung von Unterstützung beim Umgang mit Behörden oder Gerichten, wie zum Beispiel begleitende Assistenz oder individuelle Unterstützung (sofern die Kosten nicht durch andere Stellen abgedeckt werden).
  • Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, wie z.B. das Nachholen von Schulabschlüssen, Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums oder Umschulungen.

Welche Hilfe können Sie von uns erwarten

  • Beantwortung von Fragen zum EHS-Fonds
  • Hilfe bei der Antragstellung

Weitere Infos finden Sie hier: Fonds Missbrauch

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